itComes
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der itComes GmbH


Stand: 01.01.2016

§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der itComes GmbH - im Folgenden itComes genannt - gelten für alle Lieferungen und Leistungen und für vorvertragliche Schuldverhältnisse der itComes im unternehmerischen Verkehr. Sie gelten nicht für Geschäfte mit Verbrauchern.

§ 2 Vertragsgegenstand
Der Umfang der Lieferungen und Leistungen von itComes ergibt sich aus der Leistungs- und Auftragsbeschreibung sowie der schriftlichen Auftragsbestätigung.

§ 3 Kaufpreis/Vergütung
(1) Der Kaufpreis für die Lieferungen sowie die Vergütung für Leistungen von itComes wird einzelvertraglich vereinbart.
(2) Sonstige Leistungen, die nicht in der Auftragsbestätigung erfasst sind, werden gesondert in Rechnung gestellt. Zusätzlich wird jeweils die gültige Mehrwertsteuer berechnet.

§ 4 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Zahlungen sind innerhalb 14 Tagen nach Rechnungslegung und ohne Abzüge zu leisten.
(2) Entgegen Pos (1) können Zahlungsziele auch abweichend hiervon einzelvertraglich vereinbart werden.                     (3) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von itComes aufrechnen und auch nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 5 Liefer- und Leistungszeit
(1) Die Liefer- und Leistungszeit richtet sich nach den Angaben der Auftragsbestätigung. Teillieferungen innerhalb der Lieferzeit sind zulässig.
(2) Bei Überschreitung der Liefer- und Leistungszeit behält sich itComes eine angemessene Nachfrist vor. Vor Ablauf der Nachfrist sind über den Erfüllungsanspruch hinausgehende Ansprüche ausgeschlossen.
(3) Aus von itComes nicht zu vertretenden Liefer- und Leistungsverzögerungen kann der Kunde keine Ansprüche gegen itComes herleiten. Hierzu zählen insbesondere Lieferungsverzögerungen von Zulieferern, Streik, Aussperrung, der Eintritt höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer Hindernisse.

§ 6 Gefahrübergang
(1) Die Gefahr geht mit Übergabe des gekauften Gegenstandes an den Frachtführer, dessen Beauftragte oder andere Personen, die von itComes benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des gekauften Gegenstandes an den Kunden oder dessen Beauftragte auf diesen über.
(2) Soweit sich der Versand ohne Verschulden von itComes verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

§ 7 Technische Änderungen
(1) itComes ist berechtigt, technische Änderungen in Absprache mit dem Kunden in Abweichung von der Auftragsbeschreibung und -bestätigung vorzunehmen, soweit diese notwendig oder zweckmäßig sind.
(2) Änderungswünsche des Kunden nach Auftragsbestätigung sind für itComes nur verbindlich, wenn sie von itComes schriftlich bestätigt werden.
(3) Werden Änderungen vorgenommen, welche gegenüber der Auftragsbestätigung einen Mehraufwand erfordern, ist itComes berechtigt, diesen Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) itComes behält sich das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
(2) Der Kunde ist zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Abtretung seiner Forderungen an itComes im Voraus berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von itComes hinzuweisen und itComes unverzüglich zu unterrichten.
(3) Bei Zahlungsverzug oder Vermögensverfall des Kunden darf itComes zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
(4) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung des Kaufgegenstandes durch itComes gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.

§ 9 Gewährleistung
(1) itComes gewährleistet, daß die von ihr erbrachten Leistungen der Leistungsbeschreibung nach Maßgabe der Auftragsbestätigung entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die die nach dem Vertrag vorausgesetzte Nutzung aufheben oder mindern.
(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein (1) Jahr, soweit nichts anderes vereinbart ist, und beginnt mit der Lieferung.
(3) Die Gewährleistung entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder Dritte verändert, unsachgemäß verwendet oder gewartet wird.
(4) Treten Fehler auf, so hat der Kunde itComes unverzüglich zu benachrichtigen und die Fehler mitzuteilen. Für Folgeschäden, die auf nicht unverzügliche Fehlermeldungen zurückzuführen sind, übernimmt itComes keine Haftung.

§ 10 Haftung
itComes haftet nur für Schäden, die durch itComes oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Dieser Ausschluss leichter Fahrlässigkeit gilt nicht für Schäden aus Verzug oder aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (sog. Kardinalpflichten); bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung jedoch beschränkt auf den für itComes im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden. Mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn und ausgebliebene Einsparungen, sind – ausser bei vorsätzlichem Handeln – stets ausgeschlossen. Bei Datenverlust werden nur die zur Wiederherstellung erforderlichen Aufwendungen in dem Umfang ersetzt, der auch mit einer unmittelbar vor dem schädigenden Ereignis durchgeführten Datensicherung entstanden wäre.

§ 11 Schriftform
Vertragliche Vereinbarungen, ihre Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam bei schriftlicher Bestätigung durch itComes .

§ 12 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.

§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Abtretung
(1) Erfüllungsort für Verträge mit Kaufleuten ist der Sitz von itComes .
(2) Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Brühl.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.




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